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Die Gründung des Beobachterkreises Automobilwerbung Zu Beginn der Siebzigerjahre hatte die Straßenverkehrs-Unfallbilanz einen traurigen Höhepunkt mit über 19.000 Verkehrstoten (1970) erreicht. Als eine der häufigsten Ursachen wurde menschliches Versagen aufgrund von Überschätzung der eigenen Fähigkeiten am Steuer, zum Beispiel durch überhöhte Geschwindigkeit, genannt. In der Automobilwerbung wurden in dieser Zeit vor allem Leistungsmerkmale wie PS, Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung hervorgehoben. Aspekte wie Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen oder gar Rußpartikel spielten damals so gut wie keine Rolle. Auch Fragen der aktiven oder passiven Sicherheit – wie sie heute in der Werbung selbstverständlich sind – wurden so gut wie nicht behandelt. Doch es begann ein Umdenken. 1972 verständigte sich die deutsche Automobilindustrie auf eine Vereinbarung zur freiwilligen Selbstkontrolle in der Automobilwerbung mit dem Postulat: „Die Werbung soll sich jeglichen direkten oder indirekten Appells an einen unangemessenen Durchsetzungswillen eines Verkehrsteilnehmers gegenüber anderen enthalten.“ Diese Abmachung beinhaltete auch, dass Angaben über Höchstgeschwindigkeiten weder an hervorragender Stelle platziert noch im Text besonders hervorgehoben werden. Im März 1987 legte der VDA dem PR-Arbeitskreis eine Analyse der Automobil-Anzeigenwerbung vor,
die in seinem Auftrag vom Sinus-Institut in Heidelberg erstellt worden war. Im Jahr 1986 waren rund 500 Anzeigen von in- und ausländischen Pkw-Herstellern darauf untersucht worden, ob beim Betrachter sozial unverträgliche oder sogar aggressive Verhaltensweisen im Straßenverkehr ausgelöst werden könnten.
VDA und VDIK kamen rasch zu der Übereinkunft, dass man das Thema Werbung nicht in Konkurrenz zueinander, sondern in Kooperation anpacken sollte. Auf der Sitzung des VDA-PR-Arbeitskreises Der Beobachterkreis, der sich daraufhin als unabhängiges Gremium konstituierte, das die freiwillige Werbebeschränkung in der Automobilindustrie kontrolliert, bestand zunächst aus drei Mitgliedern: Die vier BAW-Mitglieder übergaben ihre Aufgaben in einer Feierstunde am 18. November 2004 im In den Jahren 2009 und 2010 wurde die Überprüfung von Print-Anzeigen und die Auswahl bedenklicher Anzeigen von dem Münchener Institut TNS Infratest vorgenommen. Seit 2011 ist das Redaktionsbüro RRH unter der Leitung von Rolf Heggen damit beauftragt. |